compliance &

CORPORATE social responsibility

PRODUCT COMPLIANCE & EPR


Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wurden besonders in Europa viele rechtliche Anforderungen an Produkte und deren Hersteller und Inverkehrbringer etabliert und zu den weltweit fortgeschrittensten weiterentwickelt. Diese Anforderungen dienen primär dem Schutz der Menschen und unserer Umwelt. LINDY steht ausdrücklich und mit großem Engagement hinter diesen Anforderungen und fordert Entsprechendes von seinen Komponenten- und Zubehörherstellern.
Wir unterscheiden nach INBOUND und OUTBOUND Anforderungen.
INBOUND Anforderungen sind an die Produkte gestellte, wie zum Beispiel RoHS, REACH, POP, CP65, TSCA, EMV, Produktsicherheit. Wir stehen für die Einhaltung dieser Anforderungen bei unseren Produkten und unseren Komponenten- und Zubehörlieferanten.
OUTBOUND Anforderungen sind solche, die aus unserer Vertriebstätigkeit Kunden, staatlichen Überwachungsbehörden und entsprechenden Dienstleistern gegenüber resultieren. Dies sind zum Beispiel Compliance Bestätigungen für Kunden, das Reporting von in Verkehr gebrachten Mengen von WEEE-Produkten, Batterien und Verpackungsmaterialien und die damit zusammenhängende Finanzierung der Recycling und DSD-Sammelsysteme.

Product Compliance – INBOUND
Materialanforderungen: RoHS, REACH, POP, CP65 und TSCA
Lindy unterstützt die Ziele von RoHS, REACH, POP, CP65 und TSCA und steht voll hinter dem Bann verbotener Stoffe und Substanzen und damit hinter dem Schutz der Umwelt und der Menschen. Wir sind ständig bestrebt, Vorreiter in unserem Marktsektor zu bleiben und gefährliche Substanzen aus unseren Produkten zu verbannen.
Zur Umsetzung verwenden wir Testreports akkreditierter Testlabore für die Produkte, Komponenten und Zubehör. Aus praktischen Gründen ist eine vollständige analytische Produktkonformitätsprüfung für jede einzelne Produktionscharge allerdings unmöglich. Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen zur Produktkonformität basieren auf Laborprüfberichten für die Produkte, Materialien und Komponenten sowie auf unserem Vertrauen in unsere Zulieferer und deren Konformitätserklärungen, auch, dass sie keine Materialänderungen vornehmen.
Lindy geht noch über diese Industriestandards hinaus und führt außerdem regelmäßig eigene stichprobenartige REACH-, RoHS-, POP-, CP65 und TSCA- und weitere Labortests durch, um die Zuverlässigkeit der Lieferanten zu bewerten und die Konformität der Lindy-Produkte sicherzustellen.
Weitere Details zu RoHS, REACH, SCIP und POP finden Sie weiter unten unter einem eigenen Punkt.

Anforderungen an EMV und Produktsicherheit
Wir stehen ebenfalls voll hinter diesen rechtlichen Produktanforderungen, und alle unsere Produkte haben die entsprechenden Zertifizierungen absolviert. Unsere Konformitätserklärungen basieren auf Testreports akkreditierter Labore, die Kennzeichnungen unserer Produkte belegen dies.

OUTBOUND Compliance
Die INBOUND Compliance ist in Europa weitestgehend harmonisiert, so dass unsere Produkte die Europäischen Anforderungen erfüllen und in Europa (EU, CH & UK) verkauft werden können. Den Vertrieb in und die Anforderungen der EAWU/EEU (Russland, Weißrussland, …) unterstützen wir explizit nicht.
Die OUTBOUND Compliance ist über Rahmenrichtlinien in der EU geregelt, die Anforderungen sind jedoch in jedem Land so unterschiedlich rechtlich geregelt, dass die jeweiligen Inverkehrbringer in jedem Land die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten haben. LINDY selber deckt alle diese Anforderungen mit eigenen Niederlassungen in folgenden Ländern ab: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, England. Des Weiteren decken wir alle Anforderungen ab in der Schweiz, in Portugal über unser Partnerunternehmen, sowie WEEE-Anforderungen in Österreich und Luxemburg.
Detailangaben zu Registrierungsnummern nach WEEE-, Batterie- und Verpackungs-Direktive sowie rechtliche Hinweise zu den jeweiligen Themenbereichen und entsprechende Recycling-Hinweise und zu kooperierenden Sammelsystemen finden Sie auf unseren jeweiligen Länderseiten im Fuß der Webseite.
Aus rechtlichen Gründen stehen in allen anderen Ländern unsere dortigen Distributoren und B2B-Kunden als Inverkehrbringer selbst für die Einhaltung der lokalen Rechtsanforderungen nach den EU Direktiven für WEEE, Batterien und Verpackungsmüll in der Pflicht.

OUTBOUND – Kundeninformationen
Wir beliefern ausschließlich B2B-Kunden. Auf berechtigte Anfrage stellen wir den Kunden CE-Konformitätserklärungen zur Verfügung, viele stehen bereits auf unseren Produktwebseiten zur Verfügung. Über REACH SVHC informieren wir auf jeder Rechnung und jedem Lieferschein mit dem Hinweis auf den folgenden Abschnitt mit unseren REACH und POP Erklärungen. Auf berechtigte produktbezogene Anfrage informieren wir individuell produktbezogen über enthaltene SVHC, SCIP Nummern und TSCA und California Proposition 65 Compliance.

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Elektro- und Elektronikgeräte Informationen für private Haushalte


Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de

7. Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.

Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/

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EU REACH und POP Verordnung und SCIP Datenbank


Lindy unterstützt die Ziele von RoHS, REACH und POP und erklärt seine volle Unterstützung für den Schutz der Umwelt und der Menschen. Lindy ist ständig bestrebt, Vorreiter in unserem Marktsektor zu bleiben und gefährliche Substanzen aus unseren Produkten zu verbannen.

Die REACH-Verordnung der EU befasst sich mit chemischen Substanzen und ihren potenziellen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

REACH Artikel 67 und Anhang XVII der REACH-Verordnung definieren Grenzwerte für etwa 70 Stoffklassen für bestimmte Anwendungsfälle und Produktkategorien. Wir versichern Ihnen, dass unsere Produkte nach bestem Wissen und Gewissen und unseren Überprüfungen die Anforderungen von REACH Artikel 67 und Anhang XVII erfüllen.

REACH Artikel 33 definiert eine Informationspflicht, sofern in Produkten besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) mit einem Schwellenwert über 0,1% (1000 ppm) enthalten sind. Die Liste dieser SVHC wird alle 6 Monate von der EU aktualisiert und erweitert und kann auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingesehen werden:
https://echa.europa.eu/candidate-list-table.

Wir versichern Ihnen, dass in der Mehrzahl unserer Produkte nach bestem Wissen und Gewissen und nach unseren Überprüfungen keine SVHC mit mehr als 0,1% gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung enthalten sind. Für folgend aufgelistete Produkte trifft diese Aussage nicht zu und wir informieren hiermit darüber, dass die Produkte folgende SVHC enthalten:

• Produkte, die in einer beiliegenden Fernbedienung Lithium-Knopfzellen vom Typ CR2032, CR2025 oder CR2016 o.ä. verwenden, enthalten darin als SVHC den Elektrolyt EDGME, wie bei allen namhaften Herstellern.

• Produkte, denen ein Netzteil mit Wechselsteckern vom Steckdosen-Typ Euro, UK, US oder Australien beiliegt, enthalten in den Wechselsteckern Messing mit einem Bleigehalt bis maximal 4%, wie bei fast allen namhaften Netzteilherstellern.

• Produkte, denen ein Netzteil beiliegt, oder in denen ein Netzteil integriert ist, enthalten in thermisch hochbelasteten elektronischen Bauteilen Blei-Verbindungen, also Blei als SVHC, wie bei fast allen namhaften Netzteilherstellern.

• Produkte, die elektronische thermisch hochbelastete Bauteile in der Regel zur Spannungs-regelung und Stromversorgung wie Dioden und MOSFET verwenden, enthalten Blei-Verbindungen, also Blei als SVHC, wie bei der großen Mehrzahl aller Hersteller.

• Produkte, die Messingkomponenten mit bis zu 4% Blei enthalten, z.B. Schrauben, Gewindeeinsätze, DC-Stecker und -Gerätebuchsen, 3,5mm und RCA-Stecker, LC- und SC-Stecker, wie bei der großen Mehrzahl aller Hersteller.

Bitte beachten Sie auch unsere detaillierteren spezifischen Erklärungen gemäß REACH Artikel 33 für Blei (Pb) in Produkten, die sich auf elektronische und elektrische Geräte (EEE) beziehen, sowie für den Elektrolyt EDGME in Lithium-Knopfzellen, auf der Seite:

www.lindy.com/en/reach/

In der SCIP Datenbank der EU müssen seit dem 5. Januar 2021 alle Produkte registriert werden, die nach REACH Art. 33 in einer Komponente mehr als 0,1% eines SVHC enthalten. Wir registrieren entsprechend alle unsere Produkte in der SCIP Datenbank. Alle Distributoren und der Handel, zumindest der Großhandel, sowie Unternehmen, die LINDY Produkte in Ihren eigenen komplexeren Produkten einsetzen, unterliegen in der EU ebenfalls dieser Verpflichtung. Allen diesen Kunden stellen wir eine Excel Datei für eine Simplified SCIP Notification aller LINDY Produkte zur Verfügung, stets aktuell unter diesem Link. Diese Datei wird regelmäßig um neu aufgenommene Produkte und SVHC ergänzt und ist auch auf unserer Webseite im Header unter Kundenservice.

Die POP-Verordnung der EU beschränkt die Herstellung und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs). Dabei handelt es sich um chemische Substanzen, die in der Umwelt persistent sind, sich über die Nahrungskette bioakkumulieren und ein Risiko für Gesundheit und Umwelt darstellen. Die Verordnung definiert Verwendungsverbote sowie Konzentrationsgrenzen für Stoffe in Erzeugnissen für bestimmte Produktklassen. Wir versichern Ihnen, dass unsere Produkte nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend unserer Überprüfung POP-konform sind.

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Konfliktminerale – 3TG Conflict Minerals Sourcing – CMRT



Seit Mitte 2014 verpflichtet der US-Amerikanische Dodd-Frank-Act US-börsennotierte Unternehmen zu einer Offenlegung und Berichterstattung zur Verwendung von Konfliktmineralen und daraus gewonnenen Metallen. LINDY selber unterliegt diesen Pflichten nicht. Auch nicht nach der EU Verordnung 2017/821 zu Konfliktmineralen, welche ausschließlich Importeure und direkte Verarbeiter der Konfliktminerale und Metalle betrifft. Wir möchten ihnen aber dennoch die erforderlichen Antworten und Informationen zu diesem Themenbereich soweit wie möglich zur Verfügung stellen.

Die Vielzahl unserer Produkte erfordert eine große Anzahl von Zulieferern und Fertigungsstätten. Die Mehrzahl der über 2000 Kabel und Elektronikprodukte lassen wir nach unseren Spezifikationen in Taiwan und China herstellen. Die Beschaffung der Rohmaterialien liegt oft außerhalb unseres direkten Einwirkungsbereiches, und bis zu den Schmelzen bzw. Metallherstellern liegen oft mehrere Stufen in der Lieferkette, ganz besonders bei Elektronikprodukten. Die Ergebnisse unserer Lieferantenbefragung haben wir in unserem CMRT zusammengeführt. Wir stellen ihn Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch folgende Hintergrundinformationen:
Die aus den Konfliktmineralen gewonnen 3TG-Metalle sind Tantal, Tin (Zinn), Tungsten (Wolfram) und Gold. Bei unseren Produkten wird Tantal in großem Umfang in der Elektronik für Kondensatoren verwendet, Zinn für Lötzinn auf Platinen sowie beim Anlöten von Steckern an Kabel, Wolfram in geringerem Maße in Chipsätzen, und Gold als Beschichtung auf Steckerkontakten sowie in Chipsätzen. Als Konfliktminerale nach dem Dodd-Frank-Act bezeichnete Erze (Minerale) stammen aus der Demokratischen Republik Kongo und den Anrainerstaaten. Dort werden sie zum Teil illegal abgebaut und dienen auch zur Finanzierung lokaler Konflikte, besonders für etliche lokale Rebellengruppen. Seit 2014 konnte diese Problematik verbessert werden. Parallel wurden ebenfalls zertifizierte Lieferketten in diesen Konfliktgebieten aufgebaut, ganz besonders mit Förderung der EU. Für die 3T-Metalle wurden in den vergangenen Jahren viele Fortschritte erzielt, effektiv ist das aber für Gold nur sehr begrenzt möglich, unter anderem weil 1kg Gold im Vergleich einfach auf bereits reine Art gewonnen und geschmuggelt werden kann und wird, und einen vergleichsweise hohen Wert von etwa 60.000$ darstellt. Bei den anderen 3T-Metallen ist der Wert um den Faktor 1000 geringer und der Gewinnungsprozess wesentlich aufwendiger. Weitere interessante Hintergrundangaben finden Sie unter den Links am Ende dieses Dokumentes.

Download LINDY CMRT 2023

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Deutschland: Batteriegesetz & VerpackungsGesetz



Bezüglich der Rücknahme und Verwertung von Verkaufs- und Versandverpackungen erfüllen wir in Deutschland seit vielen Jahren die Anforderungen des Verpackungsgesetzes. Unsere Registrierungsnummer bei Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister lautet DE5966619320879.

Bezüglich der Rücknahme und Verwertung von Akkus und Gerätebatterien sind wir dem „Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS)“ angeschlossen und sind beim Umwelt Bundesamt unter der Melderegisternummer 21000714 registriert. Unsere Registrierungsnummer ab 2022 im Batterieregister der Stiftung ear lautet DE 54832543.

An dieser Stelle weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es gesetzlich verboten ist, Batterien und Akkus über die Müllsammlung zu entsorgen. Ferner sind Batterien und Akkus Elektro-Altgeräten vor der Übergabe an die Altgeräte-Sammelstellen zu entnehmen und separat zurückzugeben. Sie können Batterien und Akkus in einer kommunalen Sammelstelle oder im einschlägigen Handel vor Ort unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Akkus und Batterien aus unserem Sortiment aber auch in unserer Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgeben.

Alle gesammelten Batterien und Akkus werden recycelt und wiederverwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink, Nickel und Lithium wieder zurückgewinnen. Ohne das Recycling von Lithium-Ionen-Akkus wird der Bedarf an Rohmaterialien für Fahrzeug-Akkus in den folgenden Jahrzehnten kaum zu decken sein. Batterierecycling ist einer der leichtesten Umweltschutzbeiträge an dem Sie aktiv teilnehmen können.

Vielen Dank fürs Mitmachen.

Erläuterungen zu weiteren Bereichen
RoHS-, WEEE-, EuP-Richtlinie und ElektroG
REACH-Richtlinie – Chemikalienverordnung
sowie zu anderen Vertriebsgebieten entnehmen Sie bitte unserer Stellungnahme zu diesen Themen­komplexen, die sie ebenfalls auf unserer Webseite finden und dort auch als PDF herunterladen können.

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Lindy Code of Conduct zur gesellschaftlichen Verantwortung – Corporate Social Responsibility



Präambel
Die Lindy Gruppe und ihre Mitgliedsunternehmen bekennen sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit weltweit (Corporate Social Responsibility). Diese Lindy Corporate Social Responsibility (nachfolgend ‚CSR‘ genannt) hält als Leitfaden fest, was dies insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvoller Zusammenarbeit und Dialog bedeutet.

Die Inhalte dieses CSR, die vom deutschen Zentralverband Elektro- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) zusammen mit Mitgliedsunternehmen entwickelt und abgestimmt wurden, sind Ausdruck der gemeinschaftlichen Wertebasis, wie sie in der Vision und Mission des ZVEI definiert und insbesondere im Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft festgehalten sind.
Dieser CSR ist als Selbstverpflichtung konzipiert und kann auch akzeptiert und beim ZVEI unterzeichnet werden. Mit der Bereitstellung dieses CSR unterstützt der ZVEI dabei, auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in einem globalen Markt zu reagieren und sich den Herausforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen zu stellen, die aus der zunehmend vernetzten Zusammenarbeit in den Wertschöpfungsketten folgen.

1. Grundverständnis über gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung
Diesem CSR liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung zugrunde. Dies bedeutet, dass Lindy Verantwortung übernimmt, indem es die Folgen seiner unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt. Lindy trägt im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft an den Standorten bei, an denen Lindy tätig ist. Lindy orientiert sich dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit und am Respekt vor der Menschenwürde.

2. Geltungsbereich
2.1 Dieser CSR gilt für alle Unternehmen der Lindy Gruppe weltweit.

2.2 Lindy verpflichtet sich, die Einhaltung der Inhalte dieses CSR auch bei seinen Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern.

3. Eckpunkte gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung
Lindy wirkt aktiv darauf hin, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.

3.1 Einhaltung der Gesetze
Lindy hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen es tätig ist. Bei Ländern mit schwachem institutionellem Rahmen prüft es sorgfältig, welche gute Unternehmenspraxis aus dem eigenen Heimatland für verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützend angewandt werden sollte.

3.2 Integrität und Unternehmensgrundsätze
3.2.1 Lindy orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethnie.

3.2.2 Lindy lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention ab. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

3.2.3 Lindy verfolgt saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Im Wettbewerb richtet es sich an professionellem Verhalten und qualitätsgerechter Arbeit aus. Mit den Aufsichtsbehörden pflegt Lindy einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang.

3.3 Verbraucherinteressen
Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich Lindy an verbraucherschützende Vorschriften sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing- und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen (z.B. Jugendschutz) genießen besondere Aufmerksamkeit.

3.4 Kommunikation
Lindy kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses CSR und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partner werden sensibel und vertraulich behandelt.

3.5 Menschenrechte
Lindy setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Es hält die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta ein, insbesondere die nachfolgend genannten:

3.5.1 Privatsphäre
Schutz der Privatsphäre.

3.5.2 Gesundheit und Sicherheit
Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, insbesondere Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

3.5.3 Belästigung
Schutz der Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch.

3.5.4 Meinungsfreiheit
Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

3.6 Arbeitsbedingungen
Lindy hält die folgenden Kernarbeitsnormen der ILO ein:

3.6.1 Kinderarbeit
Das Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind.

3.6.2 Zwangsarbeit
Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art.

3.6.3 Entlohnung
Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen.

3.6.4 Arbeitnehmerrechte
Die Respektierung des Rechts der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.

3.6.5 Diskriminierungsverbot
Diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

3.7 Arbeitszeit
Lindy hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit ein.

3.8 Umweltschutz
Lindy erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine jeweiligen Betriebe betreffen, und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Es geht ferner verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration.

3.9 Bürgerschaftliches Engagement
Lindy trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der es tätig ist und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4. Umsetzung und Durchsetzung
Lindy unternimmt alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in diesem CSR beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden.
Dieser Verhaltenskodex (CSR) ist Ausdruck unseres eigenen Engagements für die soziale Verantwortung des Unternehmens, und wir hoffen aufrichtig, dass möglichst viele Unternehmen ihn übernehmen. Wenn auch Sie diesem CSR zustimmen und ihn akzeptieren und unterzeichnen möchten, besuchen Sie bitte die Webseite des ZVEI sowie dort den weiterführenden Link „Formular ZVEI CoC“: https://www.zvei.org/themen/nachhaltigkeit/zvei-code-of-conduct-unternehmen-bekennen-sich-zu-gesellschaftlicher-verantwortung

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