
Seit dem 28. April 2026 gilt die USB-C-Pflicht der EU auch für Laptops und Notebooks. Neue Geräte laden über USB-C Power Delivery, herstellerübergreifend. Für die IT-Beschaffung ist das mehr als ein Detail am Steckertyp. Wenn Geräte ohne Netzteil ausgeliefert werden, verschiebt sich die Verantwortung für die Ladeinfrastruktur ins Unternehmen. Dieser Beitrag ordnet ein, was die Regelung vorschreibt, wo ihre Grenzen liegen und welche Punkte bei der Beschaffung zählen.
Was besagt die USB-C-Pflicht der EU?
Grundlage ist die Funkgeräte-Richtlinie 2014/53/EU, geändert durch die Richtlinie (EU) 2022/2380. In Deutschland ist sie über das Funkanlagengesetz umgesetzt. Die Regelung schreibt USB-C als einheitlichen kabelgebundenen Ladeanschluss vor und verlangt bei Schnellladefunktion die Unterstützung von USB Power Delivery.
Die Pflicht greift in zwei Stufen. Seit dem 28. Dezember 2024 gilt sie für mobile Kleingeräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Kameras, Tastaturen und Mäuse. Seit dem 28. April 2026 fallen auch Laptops und Notebooks darunter. Damit ist der einheitliche Ladeanschluss über nahezu die gesamte Gerätelandschaft im Unternehmen hinweg vorgeschrieben.
Gilt die USB-C-Pflicht für alle Laptops?
Hier lohnt der genaue Blick, denn die Pflicht hat eine klare Grenze. Sie gilt für Notebooks mit einem Ladebedarf von bis zu 100 Watt über USB-C Power Delivery. Geräte, die deutlich mehr Leistung ziehen, etwa manche Gaming-Notebooks und leistungsstarke Workstations, dürfen weiterhin mit einem herkömmlichen Hohlstecker-Netzteil ausgeliefert werden.
Für die Praxis heißt das: Der Großteil der Office-Notebooks, Ultrabooks und Business-Geräte lädt künftig über USB-C. Bei sehr leistungshungrigen Modellen bleibt der proprietäre Anschluss möglich. Wer einen gemischten Gerätepark plant, sollte diese Ausnahme kennen, um die Ladeinfrastruktur nicht auf einer falschen Annahme aufzubauen.
Was ändert sich für die Beschaffung?
Neben der technischen Vereinheitlichung bringt die Regelung eine zweite Änderung, die für den Einkauf schwerer wiegt: die Entkopplung von Gerät und Ladegerät. Hersteller dürfen Notebooks ohne Netzteil in den Verkehr bringen, und sie tun das zunehmend. Das reduziert Elektroschrott und Verpackung, verlagert die Beschaffung von Ladegeräten und Kabeln aber ins Unternehmen.
Für den Einkauf entsteht daraus eine eigene Position. Ladegeräte und Kabel werden zu Artikeln, die separat kalkuliert, dokumentiert und ausgeschrieben werden. In gemischten Geräteparks mit Modellen von Apple, Dell, Lenovo und HP eröffnet das die Möglichkeit zur Standardisierung. Ein durchdachtes Setup aus wenigen definierten Leistungsklassen lässt sich einfacher verwalten als ein über Jahre gewachsener Bestand herstellerspezifischer Netzteile. Wer die passenden Charging-Lösungen für Unternehmen frühzeitig plant, vermeidet spätere Nachbeschaffungen.
Welches USB-C-Netzteil braucht welches Gerät?
USB-C sagt nichts über die verfügbare Ladeleistung aus. Ein 30-Watt-Ladegerät versorgt ein Smartphone zuverlässig, bringt eine mobile Workstation aber nicht ans Netz. Ein 140-Watt-Netzteil am Smartphone bindet dagegen Budget ohne Nutzen. Die Leistungsklasse gehört deshalb zum Gerätetyp geplant.
- Als grobe Orientierung:
- • Smartphones und Headsets: 15 bis 30 Watt
- • Tablets: 20 bis 45 Watt
- • Business-Notebooks und Ultrabooks: 45 bis 65 Watt
- • Performance-Notebooks (16 Zoll, starker Prozessor): 90 bis 100 Watt
- • Mobile Workstations: 100 bis 140 Watt
Ein Detail hilft bei der Auswahl: USB Power Delivery handelt die Ladeleistung zwischen Ladegerät und Endgerät automatisch aus. Ein 65-Watt-Charger beschädigt ein Notebook, das eigentlich 100 Watt zieht, nicht. Das Gerät wird mit maximal 65 Watt versorgt. Unter Volllast kann der Akku dann allerdings trotz angeschlossenem Netzteil langsam leerlaufen. Für Arbeitsplätze mit hoher Rechenlast sollte die Leistung zum realen Bedarf passen. Eine Übersicht über passende USB-C-Ladegeräte und Kabel nach Wattklasse hilft bei der Zuordnung.
Warum das Kabel über die Ladeleistung entscheidet
Ein häufig unterschätzter Punkt im Rollout ist das Kabel. Ladeleistungen über 60 Watt werden nur über Kabel mit eMarker-Chip übertragen. Fehlt dieser Chip, begrenzt das Power-Delivery-System den Strom auf 3 Ampere. Bei 20 Volt sind das maximal 60 Watt, unabhängig davon, wie viel Leistung das Ladegerät bereitstellt.
In der Beschaffung heißt das konkret: Ein 100-Watt-Ladegerät liefert mit einem Kabel ohne eMarker am Notebook nur 60 Watt. Bei Bestandskabeln mit unbekannten Eigenschaften lohnt sich die Prüfung der Leistungsklasse, bevor sie in neuen Setups weiterverwendet werden. Für die Vergabedokumentation sind Datenblätter mit ausgewiesener Wattklasse hier nützlich, weil sich die zugesicherte Leistung damit belegen lässt.
Einzelnetzteil oder zentrale Ladestation?
Nicht jeder Arbeitsplatz braucht ein eigenes Netzteil. Konferenzräume, Schulungsräume und Hot Desks lassen sich oft günstiger über Multiport-Ladestationen versorgen. Eine Station mit intelligenter Lastverteilung teilt die verfügbare Gesamtleistung dynamisch auf die belegten Ports auf. In der Praxis laden selten alle Nutzer gleichzeitig unter Volllast.
Bei der Auswahl solcher Stationen zählt eine Angabe mehr als die Maximalleistung: die Leistung pro Port bei voller Belegung. Eine Station, deren Datenblatt nur die Gesamtwattzahl nennt, sagt wenig darüber aus, was am einzelnen Anschluss ankommt, wenn alle Plätze besetzt sind.
Häufige Fragen zur USB-C-Pflicht
Nein. Die Regelung betrifft ausschließlich Geräte, die neu in der EU in Verkehr gebracht werden. Vorhandene Geräte dürfen weiter genutzt werden. Gerade in gemischten Geräteparks entsteht dadurch Planungsbedarf.
Zunehmend ja. Hersteller dürfen Notebooks ohne Netzteil ausliefern und tun das häufiger. Ein standardisiertes Lade-Setup ist einfacher zu verwalten und zu dokumentieren als herstellerspezifische Einzelnetzteile.
Für Ladeleistungen über 60 Watt braucht das Kabel einen eMarker-Chip. Ohne diesen begrenzt Power Delivery die Leistung auf 60 Watt, unabhängig vom Ladegerät.
Nur bis zu einem Ladebedarf von 100 Watt über USB-C. Geräte mit höherem Leistungsbedarf dürfen weiterhin mit klassischem Netzteil ausgeliefert werden.
Nein. Power Delivery handelt die Leistung automatisch aus. Ein zu schwaches Netzteil lädt langsamer oder hält den Akku unter Volllast nicht, richtet aber keinen Schaden an.
Fazit
Die USB-C-Pflicht vereinfacht die Anschlusswelt und verlagert zugleich die Verantwortung für Ladegeräte und Kabel ins Unternehmen. Wer die Beschaffung jetzt strukturiert, kann den Umstieg für eine Vereinheitlichung nutzen: wenige definierte Leistungsklassen, dokumentierte Kabel mit passender eMarker-Kennzeichnung und ein klares Konzept für zentrale gegenüber dezentralen Ladepunkten.
Welche Kombination zu einem konkreten Gerätepark passt, hängt von den tatsächlichen Geräten, Arbeitsplätzen und Rollout-Plänen ab. Das Team von Lindy bietet dazu eine kostenlose Beratung zur Ladeinfrastruktur und stellt die passenden Datenblätter für Ihre Beschaffungsdokumentation bereit.